
Wie und womit verordne ich eine Ernährungsberatung oder eine Ernährungstherapie?
---- Prävention (§20 SGB V) ----
Ernährungsberatung, im Bereich der Primärprävention, richtet sich an Gesunde mit speziellen Anforderungen an die Ernährung (z.B. Schwangere, Kinder und Jugendliche, Senioren, Schichtarbeiter).
Ziel: Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, Vermeidung und Reduktion von Übergewicht.
Präventionsempfehlung: Auf Formular 36 können Ärzte eine Ernährungsberatung empfehlen.
Leistungen/Kosten: Mit der Präventionsempfehlung wenden sich Versicherte an ihre Krankenkassen, die zertifizierte Angebote bezuschussen.
Hinweis: Präventionsempfehlungen sind keine klassische ärztliche Verordnung. Krankenkassen müssen sie dennoch berücksichtigen. Versicherte können auch ohne Präventionsempfehlung Zuschüsse für Kurse beantragen.
---- Individuelle Ernährungstherapie (§43 SGB V) ----
Ernährungstherapie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Erkrankungen.
Ziel: Wiederherstellung der Gesundheit, Verbesserung der Lebensqualität oder Linderung/Verzögerung des Krankheitsverlaufs.
Notwendigkeitsbescheinigung: Ärzte können Ihren Patienten die Notwendigkeit einer individuellen Ernährungstherapie formlos mit einer Notwendigkeitsbescheinigung bestätigen.
Kosten: Patienten sollten sich vorab bei ihrer Krankenkasse nach einer Kostenbeteiligung erkundigen. Für Ärzte ist das Ausstellen einer Notwendigkeitsbescheinigung budgetneutral.
Hinweis: Bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose können spezialisierte Vertragsärzte das Formular 13 zur Verordnung von ambulanter Ernährungstherapie als Heilmittel nutzen. In Ausnahmefällen können aber auch nicht spezialisierte Haus- oder Fachärzte eine Verordnung ausstellen.
Der Verordnungsweg richtet sich nach dem Anlass der Verordnung.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ein Serviceheft zum Thema Ernährung für Ärzte veröffentlicht.
Die Broschüre bietet umfassende Informationen darüber, wann eine Ernährungsberatung oder -therapie empfohlen wird und welche Behandlungsoptionen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird der konkrete Ablauf einer Ernährungstherapie erläutert sowie die Frage geklärt, wann die Kosten hierfür von den Krankenkassen übernommen werden.