Zuschuss der Krankenkasse sichern
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen eine qualifizierte Ernährungsberatung. Wir erfüllen die Qualifikation, die für eine anteilige Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen nötig ist. Die rechtliche Grundlage dafür ist der
Bitten Sie Ihren Arzt um eine Präventionsempfehlung für Ernährung. Ihr Arzt kann hierfür das Formular 36 "Empfehlung zur verhaltensbezogenen Primärprävention gemäß § 20 Absatz 5 SGB V" für eine Empfehlung zur Ernährungsberatung verwenden. Ihr Arzt kann den entsprechenden Vordruck über die reguläre Formularbestellung erhalten. Das Formular ist in der Regel auch in der Praxissoftware hinterlegt. Auf dem Formular markiert der Arzt das Feld "Ernährung". Die Empfehlung kann grundsätzlich von jedem behandelnden Arzt, unabhängig von der Fachrichtung, ausgestellt werden. Wichtiger Hinweis: Empfehlungen sind keine Verordnungen und werden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht berücksichtigt.
1.
Präventionsempfehlung für Ernährung besorgen
Die Krankenkassen verlangen einen Kostenvoranschlag, den wir Ihnen gerne erstellen. Der tatsächliche Beratungsbedarf wird oft erst im Anamnesegespräch oder sogar im weiteren Verlauf der Beratung deutlich. Bitte beachten Sie, dass der Kostenvoranschlag eine grobe Schätzung darstellt und hauptsächlich dazu dient, dass Sie eine verlässliche Kostenzusage von Ihrer Krankenkasse erhalten. Nicht alle aufgeführten Leistungen sind immer erforderlich. Abgerechnet werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen. Eine vollständige Auflistung unserer Preise finden Sie in unserer Preisliste. Bitte beachten Sie, dass für Beratungen OHNE ärztliche Zuweisung oder Notwendigkeitsbescheinigung andere Preise gelten, da diese nicht von der gesetzlichen Mehrwertsteuer befreit sind.
2.
Kostenvoranschlag zusenden lassen
3.
Dokumente bei der Krankenkasse einreichen
Reichen Sie vor dem ersten Termin, die Präventionsempfehlung zusammen mit dem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein. Es gibt von Kasse zu Kasse erhebliche Unterschiede in der Kostenübernahme. Daher erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Kostenzusage, um im Voraus genau zu wissen, welcher Teil der Kosten übernommen wird. Leider ist ein Eigenanteil in der Regel üblich.
4.
Abrechnung
Nach jeder Beratungseinheit erhalten Sie eine Rechnung. Diese Rechnung gilt auch als Teilnahmebescheinigung. Nachdem Sie die Rechnung per Überweisung an mich gezahlt haben, reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein, um die Kostenbeteiligung zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass es individuelle Abweichungen von dem Muster-Kostenvoranschlag geben kann. Insbesondere die benötigte Beratungszeit kann je nach Ihrer individuellen Situation sowohl kürzer als auch länger sein. Sie haben jedoch stets die volle Kontrolle über Ihre Kosten: Sie entscheiden nach jeder Beratungsstunde eigenständig, ob Sie weitere Beratungstermine wahrnehmen möchten oder ob Sie eigenständig an Ihrer Ernährungsveränderung arbeiten möchten. Es werden selbstverständlich nur die tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.